- Der Schaden muss uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Eine Rechnungskopie über den Erwerb des Produkts ist beizulegen.
- Vor Eintritt der Garantieleistungen muss uns Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu besichtigen und Untersuchungen zur Schadensursache anzustellen.
- Beim Einbau des Materials müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Regeln der Technik beachtet worden sein.
- Es bestehen keine weiteren Ansprüche, die über die in dieser Garantieurkunde genannten Leistungen hinaus gehen.
- Beschädigungen, die auf Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt zurück zu führen sind, werden von dieser Garantieerklärung ausgeschlossen.
- Diese Garantie ist ausschließlich für Produkte erster Wahl. Materialien, die nach dem Einbau am umseitig genannten Bauvorhaben anderweitig eingebaut wurden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
- Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (z.B. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz), werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland